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Montag, 19.03.2012

Wann kann ich die Miete kürzen?

Aber Vorsicht! Eine kostenlose Informationsveranstaltung am 27. März zum Thema „Wohnungsmängel“ gibt Betroffenen wichtige Hinweise

Nicht nur Schimmel an den Wänden, undichte Fenster oder eine defekte Heizung rechtfertigen eine Mietminderung. Auch Lärmbelästigung durch eine Kneipe im Erdgeschoss oder ein defekter Briefkasten können Gründe sein, die Miete zu kürzen. Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihren Vermieter unverzüglich auf den Mangel aufmerksam machen. Über das genaue Vorgehen in einem solchen Fall und um welchen Betrag Sie die Miete kürzen können, das erfahren Sie am 27. März um 19 Uhr im Quartiersbüro Reuterplatz in der Hobrechtstraße 59. Rechtsanwältin Andrea Klette vom Projekt „Mieter stärken“ und Willi Laumann vom Berliner Mieterverein e.V. stehen auch für Ihre Fragen zur Verfügung. Zudem können Sie sich jeden Dienstag zwischen 16 bis 18 Uhr mit Ihrem konkreten Anliegen in der kostenlosen Mieterberatung an Frau Klette wenden.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Mieter stärken“ statt und wird gefördert durch die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin im Rahmen des Programms »Zukunftsinitiative Stadtteil« Teilprogramm „Soziale Stadt“ – Investition in Ihre Zukunft!

Stefanie Pfau